Commons:Urheberrechtsregeln nach Gebiet
Die Gesetze zum Urheberrecht sind von Land zu Land unterschiedlich. Bilder, die auf Commons hochgeladen werden, sind, sofern sie nicht aus den Vereinigten Staaten hochgeladen werden, mit der Interaktion von zwei oder mehr Urheberrechtsbehörden verbunden. Die Gesetze der einzelnen Länder unterscheiden sich insbesondere in den folgenden Punkten:
- Die Zeit, für die ein Urheberrecht gilt. In den meisten Ländern erlischt das Urheberrecht an Werken, die zu Lebzeiten des Autors veröffentlicht werden, 50 oder 70 Jahre nach dem Tod des Autors.
- Status der Arbeiten der Regierung. In vielen (aber nicht allen) Ländern sind Dokumente, die von der Regierung für den offiziellen Gebrauch veröffentlicht werden, öffentlich zugänglich.
- Urheberrechtlich schützbares Material. In einigen Rechtsordnungen dürfen Bilder von künstlerischen Werken wie Architektur, Skulpturen, Kleidung usw. nicht ohne Zustimmung des Urhebers des Original-Kunstwerks frei verwendet werden.
Fast alle Länder der Welt sind der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst.[1] beigetreten. Gemäß dieser Konvention setzen die Länder die Urheberrechte anderer Länder nach bestimmten Regeln durch.
Alle Details zu jedem Land oder Gebiet sind direkt über die Infobox auf der rechten Seite erreichbar.
Internationales Recht
Berner Übereinkunft
Fast alle Staaten haben die Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst (englisch: Berne Convention) unterzeichnet. Diesem Abkommen gemäß ist es möglich, die Verletzung eigener Urheberrechte auch in anderen Ländern zu verfolgen. Das heißt, dass die Urheberrechte desjenigen Landes beachtet werden müssen, in welchem die Rechte begehrt werden (Artikel 5.1).
Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang Artikel 7, der die Schutzfristen regelt. Die Mindestschutzdauer beträgt generell 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers, doch kann jedes Land diese Schutzdauer nach Ermessen verlängern.
- Im Einzelfall richtet sich diese Dauer nach der Gesetzgebung des Landes, in welchem das Urheberrecht eingeklagt wird. Solange jedoch die Gesetzgebung dieses Landes nichts anderes vorsieht, soll die Schutzdauer nicht die Frist überschreiten, die in dem Land gilt, in welchem das Werk entstanden ist.
Auch wenn viele Länder die Regel der kürzeren Frist auf der Grundlage von Artikel 7 der Konvention akzeptiert haben, beachte bitte, dass das Urheberrechtsgesetz der Vereinigten Staaten eine solche Regel nicht berücksichtigt hat. Beispielsweise kann 17 U.S.C. 104A(a)(1)(B) das Urheberrecht an einem außerhalb der USA veröffentlichten Werk für die verbleibende amerikanische Urheberrechtsfrist wiederherstellen, selbst wenn das Urheberrecht im Ursprungsland möglicherweise früher ausläuft. Dies kann Werke betreffen, die am 1. Januar 1996 in ihren Ursprungsländern noch urheberrechtlich geschützt waren. Das bedeutet, dass ein Werk, das jetzt im Heimatland eines Commons-Benutzers öffentlich zugänglich ist, in den Vereinigten Staaten möglicherweise immer noch gesetzlich urheberrechtlich geschützt ist. Weitere Einzelheiten findest du in der Nicht-US-Urheberrechtsrichtlinie der englischen Wikipedia, die eine Liste von Daten bezüglich der Wiederherstellung des amerikanischen Urheberrechts an Nicht-US-Urheberrechten enthält.
Europäisches Urheberrecht
Die Europäische Union hat Richtlinien zur Harmonisierung des Urheberrechts verabschiedet. Allerdings gelten diese Richtlinien, anders als Verordnungen, nur eingeschränkt: Sie sollen von den einzelnen Ländern in nationale Gesetze umgesetzt werden. Bei der Umsetzung ist ein beträchtlicher Spielraum gegeben. So sind etwa, von Land zu Land unterschiedlich, Ausnahmen möglich, die dem US-amerikanischen "Fair Use" entsprechen. In Deutschland und Österreich bestehen derartig Regelungen, wie oben festgehalten, leider nicht.
Die wichtige Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt wurde verabschiedet und tritt am 7. Juni 2019 in Kraft. Sie soll „einen gut funktionierenden Markt für Urheberrechte“ sicherstellen.[2] Es erweitert das bestehende Urheberrecht der Europäischen Union und ist ein Bestandteil des EU-Projekts Digitaler Binnenmarkt.[3]
Für unsere Zwecke ist vor allem die EU-Richtlinie zur Harmonisierung der Schutzdauer des Urheberrechts von Bedeutung. Diese Richtlinie legt die Schutzfrist von urheberrechtlich geschützten Werken auf 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers fest (bei mehreren Urhebern ab dem Tod des letzten Beteiligten; für kollektive, pseudonyme oder anonyme Werke ab dem Datum der Veröffentlichung).
Diese Richtlinie verkürzt jedoch nicht bereits laufende längere Schutzfristen in Ländern, die solche anwenden. Das heißt z.B., dass die verlängerten Schutzfristen in Frankreich, die erlassen wurden, um die Kriegszeiten zu kompensieren, nach wie vor gelten (siehe unten).
Die EUCD 2001, Artikel 5, legt Ausnahmen vom Urheberrecht fest.[4] Allerdings ist nur eine dieser Ausnahmen obligatorisch (betrifft das Caching). Die anderen sind optional, d.h. für jede Ausnahme kann jedes Land frei wählen, ob es sie übernimmt und wie es sie einschränkt. Man sollte daher nicht davon ausgehen, dass eine in einem EU-Land geltende Ausnahme in einem anderen gilt. Insbesondere steht es jedem Land frei, wie es die Urheberrechte an Objekten, die sich dauerhaft an öffentlichen Orten befinden, und an „einfachen“ Fotos wahrnimmt.
Schließlich gibt es zu diesen Fragen eine beträchtliche Menge an Fallrecht oder Rechtsprechung. In einigen Fällen können sie Rechte oder Einschränkungen schaffen, die nicht im Gesetzestext enthalten sind. Daher sollte man immer vorsichtig sein, wie das Recht im Land des Interesses interpretiert wird, anstatt nur die Gesetzestexte zu lesen.
Urheberrecht in einzelnen Staaten
Das Urheberrecht unterscheidet sich von Land zu Land. Im Allgemeinen versucht Commons, nur Material zuzulassen, das in allen (oder wenigstens den meisten) Ländern verwendet werden kann. Die Gesetzgebungen unterscheiden sich oft besonders in folgenden Punkten:
- Die Gültigkeitsdauer von Urheberrechten (Schutzfrist). In den meisten Ländern überschreitet sie nicht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
- Der Status amtlicher Werke. In vielen (aber nicht allen) Ländern sind Dokumente, die von der Regierung oder Behörden zum offiziellen Gebrauch veröffentlicht werden, gemeinfrei.
- Umfang des schützbaren Materials. In vielen Ländern können Fotos von Kunstwerken, Gebäuden, Skulpturen, Kleidung usw. nicht ohne Genehmigung des Urhebers des abgebildeten Werkes verwendet werden.
Der sicherste Weg, das internationale Urheberrecht anzuwenden, ist, die Gesetze aller relevanten Gerichtsbarkeiten zu berücksichtigen und dann die restriktivste Kombination von Gesetzen zu verwenden, um festzustellen, ob etwas urheberrechtlich geschützt ist oder nicht. Die Jurisdiktionen, die berücksichtigt werden müssen, sind:
- Der Ort, an dem das Werk geschaffen wurde;
- Der Ort, von dem aus das Werk hochgeladen wird;
- Der Ort, an dem jeder Webserver, von dem das Werk physisch heruntergeladen wurde, steht;
- Die Vereinigten Staaten.
Ein Werk ist nur dann auf Commons erlaubt, wenn es entweder in allen relevanten Gerichtsbarkeiten Public Domain ist oder wenn es eine freie Lizenz gibt, die in allen relevanten Gerichtsbarkeiten für das Werk gilt.
Im Falle eines in Frankreich veröffentlichten Gemäldes wende bitte die US-amerikanischen Urheberrechtsgesetze an, da diese Urheberrechtsgesetze für die Server von Commons gelten. Wende auch die Urheberrechtsgesetze des Landes an, in dem du dich befindest, sowie die Urheberrechtsgesetze aller Webserver, von denen du das Werk erhalten hast. Im Falle eines französischen Gemäldes, das von einem französischen Webserver von jemandem, der im Vereinigten Königreich lebt, in Commons hochgeladen wurde, würden drei Urheberrechtsgesetze gelten: Frankreich, Großbritannien und die USA. Das US-Gesetz würde bedeuten, dass das Gemälde, wenn es nicht vor Ablauf des 1929 veröffentlicht worden wäre, dem Urheberrecht unterliegt. Das britische Recht würde bedeuten, dass das Gemälde, wenn es von einem Künstler stammt, der seit weniger als 70 Jahren tot ist, dem Urheberrecht unterliegt. Das französische Recht würde bedeuten, dass, wenn das Gemälde von einem Künstler stammt, der während seines Dienstes für Frankreich gestorben ist (ein Konzept namens Mort pour la France), es für 100 Jahre nach dem Tod des Künstlers urheberrechtlich geschützt wäre: weitere 30 Jahre nach der vom britischen Recht vorgesehenen Frist. In diesem Fall wäre die restriktivste Kombination von Rechtsordnungen die französische und die US-amerikanische. Nur wenn das Gemälde sowohl in Frankreich als auch in den Vereinigten Staaten legal in der Public Domain war, konnte es von einem französischen Webserver auf Commons hochgeladen werden.
Autorenschaft
- Für Werke mit bekannten Autoren und Werke, die anonym oder pseudonym veröffentlicht werden, gelten im Allgemeinen andere Regeln. Werke, die anonym oder pseudonym veröffentlicht werden, können die Standard-Copyright-Klausel des bekannten Autors erhalten, wenn die Urheberschaft anschließend veröffentlicht wird.
- Die Regeln können auch für collective, korporativer oder staatlicher Autorenschaft unterschiedlich sein.
- Beachte, dass die auf dem Tod des Autors basierenden Urheberrechtsregeln normalerweise davon ausgehen, dass das Werk veröffentlicht wurde, und oft verlangen sie, dass das Werk zu Lebzeiten des Autors veröffentlicht wurde. Für unveröffentlichte oder posthum veröffentlichte Werke können andere Regeln gelten.
Siehe auch Commons:Anonyme Werke.
Bearbeitungen
- Hauptseite: Commons:Derivative works/de.
Viele kreative Werke sind Ableitungen anderer kreativer Arbeiten. Dies kann eine Urheberrechtsverletzung sein, wenn das verwendete Werk nicht gemeinfrei ist. Es gibt Ausnahmen, die es erlauben, Derivate ohne Verletzung des Urheberrechts zu erstellen; ob und wie diese gelten, ist von Land zu Land, je nach Thema, sehr unterschiedlich und kann von einer Reihe von Umständen abhängen.
V • T • E | Urheberrechtsregeln nach Gebiet |
Geographische Subregionen gemäß den Vereinten Nationen | |
Afrika | |
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Asien | |
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Ozeanien | |
Andere |
Konsolidierte Listen
Die Tabelle auf der rechten Seite enthält Links zu konsolidierten Listen von Urheberrechtsbestimmungen für Länder innerhalb der im Geoschema der Vereinten Nationen definierten Subregionen.
Für konsolidierte Listen der Urheberrechtsregeln für alle Länder in alphabetischer Reihenfolge siehe
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R Sa-Sl So-Sy T U V W X Y Z
Siehe auch
- Commons:Copyright rules by territory/Structure für technische Informationen auf dieser und verwandten Seiten
- Commons:URAA-restored copyrights für Informationen über wiederhergestellte Urheberrechte in den Vereinigten Staaten nach dem Uruguay Round Agreements Act
- Wikipedia:Non-U.S. copyrights#Dates of restoration and terms of protection
Fußnoten
- ↑ Berne Convention for the Protection of Literary and Artistic Works. WIPO. Retrieved on 2019-04-09.
- ↑ European Commission (14 September 2016). Proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council on copyright in the Digital Single Market. Archived from the original on 23 June 2018. Retrieved on 22 June 2018.
- ↑ European Commission (28 August 2015). The EU copyright legislation. Archived from the original on 5 July 2018. Retrieved on 4 July 2018.
- ↑ Directive 2001/29/EC of the European Parliament and of the Council of 22 May 2001 on the harmonisation of certain aspects of copyright and related rights in the information society. Official Journal L 167 10-19 (22 June 2001). Retrieved on 2019-04-09.