Commons:Urheberrechtsregeln nach Gebiet/Republik Artsakh
Die Republik Artsakh oder Berg-Karabach war ein de facto unabhängiges Land im Südkaukasus, das international als Teil von Aserbaidschan betrachtet wurde. Es ist inzwischen in Aserbaidschan eingegliedert worden.
Die Region, die heute Aserbaidschan ist, wurde im 19. Jahrhundert vom Iran an Russland abgetreten, 1918 zur Demokratischen Republik Aserbaidschan und 1920 zur Aserbaidschanischen SSR, einem Teil der Sowjetunion. Nagorno-Karabakh, ein Oblast der Aserbaidschanischen SSR mit einer armenischen Bevölkerungsmehrheit, ist seit 1988 selbstverwaltet. Nach der Auflösung der Sowjetunion wurde Aserbaidschan am 18. Oktober 1991 unabhängig. Berg-Karabach beanspruchte seine Unabhängigkeit, die von Armenien unterstützt wird, aber international nicht anerkannt wurde. Nach einer Militäroffensive Aserbaidschans unterzeichnete der Präsident von Artsakh im September ein Dekret, das die Auflösung aller Institutionen der Republik bis zum 1. Januar 2024 vorsieht und damit deren Existenz beendet.
Urheberrechtsbestimmungen
Da Aserbaidschan die De-facto-Republik Artsakh nie anerkannt hat und Aserbaidschan nun die zuständige Behörde ist, gelten die Gesetze Aserbaidschans für Werke, die in Berg-Karabach oder der Republik Artsakh geschaffen oder veröffentlicht werden. In Artsakh gab es ein Urheberrechtsgesetz aus dem Jahr 2002, das in Artikel 27 eine Urheberrechtsfrist von 50 Jahren nach dem Tod des Urhebers, 50 Jahren nach der Veröffentlichung für anonyme Werke und 50 Jahren nach der Veröffentlichung für posthume Werke vorsah. Sammelwerke und audiovisuelle Werke waren 50 Jahre nach der Veröffentlichung geschützt, sofern die Urheber nicht identifiziert waren. Die Rechte an bestimmten Teilen eines kollektiven oder audiovisuellen Werks wurden jedoch von den identifizierten Urhebern wahrgenommen, für die die allgemeine Frist galt. Obwohl Aserbaidschan das Urheberrecht 2013 auf 70 Jahre verlängert hat, wird davon ausgegangen, dass der Urheber mit der Urheberrechtsfreiheit an diesem Werk einverstanden war.
==Not protected==
The non-protected works were similar to those in Azerbaijan and Armenia (in Article 6):
- works of folklore;
- communications on daily news or on current events that are press information;
- official documents (laws, decisions, decrees, etc.) as well as their official translations;
- state emblems and signs (flags, coats of arms (armorial bearings), medals (decorations), monetary signs, etc.);
- results obtained by technical means without the intervention of human creative activity.
Siehe auch