Commons:Eigenes Werk
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„Eigenes Werk“ oder „selbst geschaffen“ hat bei Commons eine besondere Bedeutung. Es bezieht sich auf Werke, die du selbst geschaffen hast und die keine wesentlichen Darstellungen von Werken anderer sind -
Wege, wie du ein Werk schaffen kannst:
- Fotografie
- Zeichnen von etwas und anschließendes Scannen, um eine digitale Kopie zu erstellen
- Verwendung von Grafiksoftware zur Erstellung einer digitalen Illustration (Karte, Diagramm usw.) von Grund auf
- Aufnahme der eigenen Stimme
- Bedienung einer Videokamera
Bearbeitungen:
- Aufnahme eines Screenshots von Software oder eines Videos
- Fotografieren eines Kunstwerks, Logos, einer Statue
- Skizze von Figuren einer Zeichentrickserie/eines Comics/eines Films erstellen
- Vorlesen eines von einer anderen Person geschriebenen Textes
Für weitere Einzelheiten lies bitte Commons:Derivative works. Wenn das von dir erstellte Werk ein abgeleitetes Werk ist, hängt das Urheberrecht dieses Werks vom Urheberrecht des Originalwerks ab. Wenn das Originalwerk urheberrechtlich geschützt ist, wie es bei den meisten kommerziellen Produkten der Fall ist, dann ist das abgeleitete Werk unfrei und darf nicht auf Commons hochgeladen werden. Wenn das Originalwerk nicht mehr urheberrechtlich geschützt ist oder unter einer freien Lizenz verfügbar ist, kannst du es gerne hochladen.
KEINE EIGENE ARBEIT:
- Scannen (oder Fotografieren) eines vorhandenen Bildes, das du ursprünglich nicht selbst erstellt oder fotografiert hast.
- Kopieren oder Herunterladen eines Bildes von einer Website.
- Fotos von dir, die nicht von dir aufgenommen wurden. Der Urheberrechtsinhaber ist die Person, die das Foto aufnimmt, es sei denn, es handelt sich um eine offizielle Auftragsarbeit. Selbstporträts sind als „eigene Werke“ zulässig. Wenn du jedoch die neueste Version (4.0) einer CC-Lizenz auf dein Material anwendest, erklärst du dich auch damit einverstanden, auf jegliche Veröffentlichungs-, Datenschutz- oder Persönlichkeitsrechte, die du an dem von dir lizenzierten Material besitzt, zu verzichten bzw. diese nicht geltend zu machen, und zwar in dem begrenzten Umfang, der erforderlich ist, damit andere die lizenzierten Rechte ausüben können. Wenn du z. B. ein Foto von dir selbst lizenziert hast, kannst du dein Recht auf Privatsphäre nicht geltend machen, um das Foto von der weiteren Verbreitung auszuschließen. (Unter der 3.0 und früheren Lizenzen ist dies implizit, aber nicht explizit.) Wenn du diese Rechte nicht auf diese Weise lizenzieren möchtest, solltest du keine CC-Lizenz auf das Material anwenden, bei dem dies ein Problem darstellt. Weitere Informationen findest du unter Wie werden die Rechte der Öffentlichkeit, der Privatsphäre und der Persönlichkeit beeinträchtigt, wenn ich eine CC-Lizenz anwende?