Commons:Deletion requests/File:Tachenseestraße 4 (Untertaching) 2.jpg
Diese Aufnahme wurde von einem Privatgrundstück und nicht von einem öffentlich zugänglichen Ort erstellt. Nach einem Urteil vom 17. Dezember 2010 (V ZR 45/10) ist es nicht gestattet, das Bildmaterial dann zu veröffentlichen, wenn es nicht vom einem öffentlich zugänglichen Ort (z.B: der Straße) aus aufgenommen wurde. „Das Eigentum an einem Grundstück wird aber dann durch (das Aufnehmen und) die Verwertung von Fotografien von auf ihm errichteten Gebäuden und auf ihm angelegten Gartenanlagen und Parken beeinträchtigt, wenn das Grundstück zur Anfertigung solcher Fotografien betreten wird.“ Simmerl89 (talk) 15:35, 3 February 2021 (UTC)
- Das Foto wurde von dem öffentlich zugänglichen rückwärtigen Stichstraßerl, durch das man auch zu 1/2 anderen Wohnhäuser kommt, gemacht. Ich habe dabei ihr Privatgrundstück nicht betreten. Mit freundlichen Grüßen Ricarda --Ricardalovesmonuments (talk) 16:16, 3 February 2021 (UTC)
- Man sieht auf den Fotos ganz deutlich den Zaun, der das Grundstück begrenzen dürfte. Das Foto kann also ganz offensichtlich nicht auf dem Grundstück gemacht worden sein, sondern von öffentlichem Grund. --Rufus46 (talk) 16:48, 3 February 2021 (UTC)
- Ja man sieht einen Zaun. Aber das Grundstück vor dem Zaun, von dem aus das Foto gemacht wurde ist ebenfalls ein privater, mit einer Mauer umrahmter, Garten und demnach kein öffentlicher Ort. Zudem ist die oben stehende Aussage nicht ganz korrekt, denn es gibt keine Stichstaßen oder sonsitge öffentlichen Orte östlich der Straße St2105, vom dem aus das Foto erstellt werden konnte. Neben der rechtlichen Grundlage finde ich es zunehmend bedauerlich, dass dem Wunsch des Grundstückbesitzers auf Privatsphäre hier nicht nachgekommen werden will. — Preceding unsigned comment added by Simmerl89 (talk • contribs) 12:57, 5 February 2021 (UTC)
- Ich habe mir jetzt zur Vergewisserung die Örtlichkeiten nochmal auf Google Earth angeschaut. Wenn man die Blickwinkel der beiden Fotos mit der Situation vor Ort vergleicht, habe ich sie jeweils an der Außenseite der erwähnten Mauer und ca 8-10 Meter vom Haus stehend fotografiert. Ich war also wie schon erwähnt nicht im Grundstück. Ich habe mir den GoogleEarth-Ausschnitt als Foto heruntergeladen und kann ihn gerne als Beweis hier reinstellen. Außerdem soll man die architektonisch und vom Bauschmuck schönere Seite den Leuten vorenthalten, bringen sie an der West- und Nordseite auch so einen an, dann habe ich nichts dagegen. Gruß Ricarda --Ricardalovesmonuments (talk) 14:56, 5 February 2021 (UTC)
- Ein Bedauern, dass dem Wunsch des Grundstückbesitzers auf Privatsphäre hier nicht nachgekommen wird, ist fehl am Platze: Die Fotografin selbst kann die Bilder nicht löschen (Sie würde eine Löschung vielleicht auch bedauern). Hier werden zunächst nur die Argumente für und gegen Löschung gesammelt und dann nach ein paar Tagen von einem neutralen Admin entschieden. --Rufus46 (talk) 11:01, 8 February 2021 (UTC)
- Die Frage ist ja nur, ob die Fotos von einem für die Öffentlichkeit zugänglichen Grund aus gemacht wurden. Grundstücke können durch eine Einfriedung (Zaun, Mauer) oder ein Verbotsschild (Durchgang verboten) als unzugänglich kenntlich gemacht sein. Fotografieren über eine Einfriedung hinweg (ohne Hilfsmittel) ist erlaubt. @Simmerl89: , es wäre sehr hilfreich, wenn du dich dazu äußern würdest, ob die Fotos von einem Platz außerhalb der Mauer gemacht worden sein können und ob dieser Platz öffentlich zugänglich ist. --Rufus46 (talk) 11:18, 8 February 2021 (UTC)
- Zu erst möchte ich mich für die Diskussion und alle Beiträge bedanken. Ich denke, dass dieses Bild von dem Vorgarten des Nachbarhauses aus gemacht wurde. Da dieses Bild eine etwas schräge Ansicht (verglichen mit dem Haus bzw der Straße) darstellt, kann es aber auch sein, dass es nicht aus dem Vorgarten, sondern von der Straße aus aufgenommen wurde. Da die öffentliche Straße aber mit ca. 1 Meter deutlich über dem Niveau des Vorgartens liegt, bin ich der Meinung, dass sich hier eine andere Perspektive in vertikaler Richtung ergeben müsste. — Preceding unsigned comment added by Simmerl89 (talk • contribs) 08:28, 12 February 2021 (UTC)
- Wesentlich ist aber, ob dieses private Grundstück öffentlich zugänglich war (siehe oben), auf die Eigentumsverhältnisse kommt es gar nicht an (die kann der Fotograf ja gar nicht kennen). Also nochmal die Frage an @Simmerl89: Ist der Aufnahmeort öffentlich zugänglich, also nicht hinter einer Einfriedung und ohne Durchgangsverbotsschild?? --Rufus46 (talk) 16:16, 13 February 2021 (UTC)
- @Rufus46: Die Frage wurde bereits beantwortet: "[D]as Grundstück vor dem Zaun, von dem aus das Foto gemacht wurde ist ebenfalls ein privater, mit einer Mauer umrahmter, Garten und demnach kein öffentlicher Ort." Abgesehen davon: Ein Schild ist für eine Einfriedung ebenso wenig notwendig wie die Einfriedung selbst zur Abgrenzung von Privatgrundstücken. Bei einem Garten zwischen einem Wohnhaus und der (öffentlichen) Straße ist grundsätzlich davon auszugehen, dass es sich um ein Privatgrundstück handelt. Auch wenn bestimmte Privatgrundstücke prinzipiell von jedem betreten werden könnten, macht sie das dennoch nicht zu "öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen" im Sinne des § 59 UrhG.
- Sowohl laut der Fotografin selbst ("ca 8-10 Meter vom Haus", also vom abgebildeten Haus nach Süden) als auch den GPS-Koordinaten aus den Metadaten der Kamera nach zu urteilen, liegt der Ort der Aufnahme klar in dem besagten Garten und damit nicht im öffentlichen Raum. Aus den von der Fotografin bereits erwähnten Satellitenbildern aus Google Maps/Earth wird auch die erwähnte Mauer, die den Garten komplett umgibt, ersichtlich (wenngleich sie hier keine Rolle spielt). Den anschließenden Kommentar, "Außerdem soll man die architektonisch und vom Bauschmuck schönere Seite den Leuten vorenthalten [...]", verstehe ich nicht – ich vermute, das Gegenteil ist gemeint? --Sevi42 (talk) 14:57, 14 February 2021 (UTC)
- Wesentlich ist aber, ob dieses private Grundstück öffentlich zugänglich war (siehe oben), auf die Eigentumsverhältnisse kommt es gar nicht an (die kann der Fotograf ja gar nicht kennen). Also nochmal die Frage an @Simmerl89: Ist der Aufnahmeort öffentlich zugänglich, also nicht hinter einer Einfriedung und ohne Durchgangsverbotsschild?? --Rufus46 (talk) 16:16, 13 February 2021 (UTC)
- Zu erst möchte ich mich für die Diskussion und alle Beiträge bedanken. Ich denke, dass dieses Bild von dem Vorgarten des Nachbarhauses aus gemacht wurde. Da dieses Bild eine etwas schräge Ansicht (verglichen mit dem Haus bzw der Straße) darstellt, kann es aber auch sein, dass es nicht aus dem Vorgarten, sondern von der Straße aus aufgenommen wurde. Da die öffentliche Straße aber mit ca. 1 Meter deutlich über dem Niveau des Vorgartens liegt, bin ich der Meinung, dass sich hier eine andere Perspektive in vertikaler Richtung ergeben müsste. — Preceding unsigned comment added by Simmerl89 (talk • contribs) 08:28, 12 February 2021 (UTC)
- Ich habe mir jetzt zur Vergewisserung die Örtlichkeiten nochmal auf Google Earth angeschaut. Wenn man die Blickwinkel der beiden Fotos mit der Situation vor Ort vergleicht, habe ich sie jeweils an der Außenseite der erwähnten Mauer und ca 8-10 Meter vom Haus stehend fotografiert. Ich war also wie schon erwähnt nicht im Grundstück. Ich habe mir den GoogleEarth-Ausschnitt als Foto heruntergeladen und kann ihn gerne als Beweis hier reinstellen. Außerdem soll man die architektonisch und vom Bauschmuck schönere Seite den Leuten vorenthalten, bringen sie an der West- und Nordseite auch so einen an, dann habe ich nichts dagegen. Gruß Ricarda --Ricardalovesmonuments (talk) 14:56, 5 February 2021 (UTC)
- Ja man sieht einen Zaun. Aber das Grundstück vor dem Zaun, von dem aus das Foto gemacht wurde ist ebenfalls ein privater, mit einer Mauer umrahmter, Garten und demnach kein öffentlicher Ort. Zudem ist die oben stehende Aussage nicht ganz korrekt, denn es gibt keine Stichstaßen oder sonsitge öffentlichen Orte östlich der Straße St2105, vom dem aus das Foto erstellt werden konnte. Neben der rechtlichen Grundlage finde ich es zunehmend bedauerlich, dass dem Wunsch des Grundstückbesitzers auf Privatsphäre hier nicht nachgekommen werden will. — Preceding unsigned comment added by Simmerl89 (talk • contribs) 12:57, 5 February 2021 (UTC)
- Man sieht auf den Fotos ganz deutlich den Zaun, der das Grundstück begrenzen dürfte. Das Foto kann also ganz offensichtlich nicht auf dem Grundstück gemacht worden sein, sondern von öffentlichem Grund. --Rufus46 (talk) 16:48, 3 February 2021 (UTC)
Deleted: Deletion is apperantly requested by the owner of this monument. The image is not in use on the projects. Therefore it has been deleted by COM:COURTESY, and in addition because of the German regulations about privacy and making images from a non public place. --Elly (talk) 22:23, 31 October 2021 (UTC)