Commons:Deletion requests/File:Goldene Kamera.JPG
No permission of the protected work shown. Yellowcard (talk) 14:36, 31 January 2010 (UTC)
- Hallo Yellowcard,
- welcher der Bildhauer der verschieden Filmpreis-Figuren auf meinem Foto, soll denn die Rechte an meinem Foto haben? Geht das Anteilig? Denke hier gilt die Panoramafreiheit und damit bin ich der einzige Rechte
-Inhaber. Gruss HBR (talk) 17:00, 31 January 2010 (UTC)
- Hallo HBR, Panoramafreiheit fällt hier in jedem Fall weg, da die Kamera - selbst wenn sie unter freiem Himmel steht - dort nicht dauerhaft angebracht worden ist. Wenn es sich bei den Urhebern der Filmpreisfiguren um verschiedene handelt, müssen alle zustimmen. Du bist zwar der Rechteinhaber an dem Foto, aber die Urheber der Figuren müssen einer Veröffentlichung des Fotos zustimmen. Yellowcard (talk) 17:06, 31 January 2010 (UTC)
- Hmm, mit der Panoramafreiheit habe ich mich jetzt eingelesen und sehe dies ein. Allerding kann ich mir immer noch nicht vorstellen, dass hier ein Rechte-Verstoß vorliegt. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass bei jeder Filmverleihung 100derte Verlage erst einmal bei Hörzu anrufen, wer den der Schöpfer der Kamera sei und diesen dann ob Sie jetzt Ihre Fotos mit der Golden-Kamera veröffentlichen dürfen. HBR (talk) 17:22, 31 January 2010 (UTC)
- Hallo HBR, Panoramafreiheit fällt hier in jedem Fall weg, da die Kamera - selbst wenn sie unter freiem Himmel steht - dort nicht dauerhaft angebracht worden ist. Wenn es sich bei den Urhebern der Filmpreisfiguren um verschiedene handelt, müssen alle zustimmen. Du bist zwar der Rechteinhaber an dem Foto, aber die Urheber der Figuren müssen einer Veröffentlichung des Fotos zustimmen. Yellowcard (talk) 17:06, 31 January 2010 (UTC)
- Interessante Fragestellung. Zum Oscar haben wir wohl nicht ohne Grund kaum ein Bild bei uns. Die hinteren Preise könnte man aufgrund der Unschärfe als Beiwerk abtuen. (Das gleiche macht man wohl auch wenn der Preis in den Händen eines Sternchen fotografiert wird.) Bei der Goldenen Kamera könnte man es mit Schöphungshöhe probieren die Sache zu retten, aber auch wenn das Objekt nicht sonderlich originell ist, schafft man es wohl nicht auf die sichere Seite. Bliebe Nachfragen bei der Organisation, die den Preis vergibt. Die Chancen einer Genehmigung halte ich für sehr hoch. --Kolossos (talk) 22:33, 1 February 2010 (UTC)
- SH geht da gar nicht, da die Kamera keinen Gebrauchszweck hat.
- Und die Chancen einer Genehmigung halte ich für sehr gering...
- @HBR: Die Verlage müssen das auch gar nicht, da sie zur Presse gehören und das Bild dann zitieren dürfen bzw. es wohl auch generell eine Freigabe für die Verwendung in der Presse gibt (das reicht aber nicht für Wikipedia, hier eine Freigabe für alles Zwecke nötig, also auch zur Bearbeitung, kommerziellen Nutzung usw.). Chaddy (talk) 22:41, 1 February 2010 (UTC)
- Beiwerk ist die Kamera auf keinen Fall, die anderen Figuren jedoch schon. Außerdem erreicht die Kamera die nötige Schöpfungshöhe, um geschützt zu sein. Insofern sollte die Datei IMHO gelöscht werden. Ireas talk•de•en 13:00, 2 February 2010 (UTC)
- IMO sind auch die anderen Kameras weder Beiwerk noch De Minimis, aber da kann man sicherlich anderer Meinung sein. ;-) Gruß Yellowcard (talk) 17:30, 2 February 2010 (UTC)
- Beiwerk ist die Kamera auf keinen Fall, die anderen Figuren jedoch schon. Außerdem erreicht die Kamera die nötige Schöpfungshöhe, um geschützt zu sein. Insofern sollte die Datei IMHO gelöscht werden. Ireas talk•de•en 13:00, 2 February 2010 (UTC)
- Welche anderen Kameras? Du meinst wohl die anderen Figuren, oder? Die sind schon Beiwerk. Chaddy (talk) 22:33, 2 February 2010 (UTC)
- Ja, anderen Figuren. Beiwerk ist ja oft auch eine kontextabhängige Frage, aber zumindest ist eine Nutzung des Bilds möglich, sodass die anderen Figuren kein Beiwerk mehr sind (zum Beispiel wenn man einen Wikipedia-Artikel über die linke Figur schreibt, das Bild einbindet und als Bildunterschrift "Der Wikipediaaward (Figur links)" setzt. Dann wäre die linke Figur definitiv kein Beiwerk mehr.) Yellowcard (talk) 08:41, 3 February 2010 (UTC)
- Das ist aber bei allen Beiwerken möglich. Mit dieser Begründung dürften wir keine Beiwerke mehr behalten... Chaddy (talk) 13:02, 3 February 2010 (UTC)
Sehr richtig. Die Kamera hat den Gebrauchszweck, als Preis zu fungieren, sie ist kein zweckfreies Kunstwerk, sondern nach deutschem Recht Gebrauchskunst, für die höhere Hürden gelten. Man verwendet sie auf Preisverleiheungen und hängt sie nicht in Kunstmuseen an die Wand (= reine Kunst). Sie ist auch nicht Teil geschützter Werke wie z.B. Comicserien. Behalten --FrobenChristoph (talk) 13:55, 3 February 2010 (UTC)
Ach bevor ich es im Zuge der Diskussion vergesse klarzustellen, ich bin übrigstens auch dafür mein Foto zu Behalten. Durch die neue freigestellte Version von User:Djmirko ist die Diskussion noch etwas klarer: Ist dies ein zweckfreies Kunstwerk oder ein Gegenstand der dazu benutzt wird Preisträger zu ehren. HBR (talk) 05:24, 6 February 2010 (UTC)
Unter den oben bereits genannten Argumenten: Behalten. Auch hier müsste man ja sonst löschen, oder? Viele Grüße. --Djmirko (talk) 10:20, 6 February 2010 (UTC)
- „Dieses Bild darf nicht gelöscht werden, weil sonst das andere auch gelöscht werden müßte“ – das ist doch kein Argument gegen eine Löschung! Ireas talk•de•en 07:28, 19 February 2010 (UTC)
- Was ist es dann? HBR (talk) 01:52, 20 February 2010 (UTC)
- Ein Scheinargument... Chaddy (talk) 04:20, 20 February 2010 (UTC)
- Wann ist hier mit einer Entscheidung zu rechnen? --Djmirko (talk) 16:33, 22 February 2010 (UTC)
- Der Antrag kann jederzeit entschieden werden – wenn Du aber mal auf die Hauptseite schuast, siehst Du, daß es auch noch offene Deletion Requests aus dem Sommer 2009 gibt – insofern kann etwas Geduld nicht schaden. Grüße, Ireas talk•de•en 13:02, 23 February 2010 (UTC)
- Wann ist hier mit einer Entscheidung zu rechnen? --Djmirko (talk) 16:33, 22 February 2010 (UTC)
- Ein Scheinargument... Chaddy (talk) 04:20, 20 February 2010 (UTC)
Kept per FrobenChristoph, i.e. in this case German law applies which considers this as applied art where German has a significantly higher threshold of originality, see this decision by the Federal Constitutional Court of Germany. --AFBorchert (talk) 19:14, 26 February 2010 (UTC)
Bleibt entsprechend der Begründung von FrobenChristoph, d.h. dies fällt unter die deutsche Gesetzgebung, bei der Gebrauchskunst eine sehr viel höhere Schöpfungshöhe aufweisen muss, um unter den Schutz des Urheberrechts zu fallen, siehe die entsprechende Entscheidung des BVerG. --AFBorchert (talk) 19:14, 26 February 2010 (UTC)