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Deutsch: Collegium Bohemicum. Ausstellung „Naši Němci - Unsere Deutschen“ im Museum der Stadt Ústí nad Labem (Aussig an der Elbe): Staatsrechtliche Erklärung von Rudolf Lodgman von Auen (1877–1962) vom 9. Juni 1920, siehe [1].
Deutsch: Text der Staatsrechtlichen Erklärung der Sudetendeutschen Abgeordneten von 1920 im Parlament in Prag:

„Als gewählte Vertreter des im tschechoslowakischen Staat unterdrückten deutschen Volkes, erklären wir bei unserem Eintreten in das tschechoslowakische Parlament feierlich vor der Bevölkerung dieses Staates, vor ganz Europa und vor der ganzen gesitteten Welt:
Durch den Diktatfrieden von Saint Germain en Laye ist mitten in Europa ein Staat entstanden, der neben rund sechseinhalb Millionen Tschechen unter anderem auch fast vier Millionen Deutsche umfaßt. Vergebens waren unsere Vorstellungen, welche wir vor Beginn und während des Verlaufes der Friedensverhandlungen erhoben haben, vergebens war unser demütiges Bestreben, das Schicksal unseres Siedlungsgebietes selbst zu bestimmen. Vergebens haben wir darauf hingewiesen, daß der so gestaltete Staat nicht den vierzehn Punkten Wilsons, nicht dem Begriff der Demokratie entspräche, daß er niemals zur Ruhe kommen könnte und schon infolge seiner unmöglichen Zusammensetzung eine Bedrohung des europäischen Friedens bilden würde. Wir Vertreter des deutschen Volkes im tschechoslowakischen Staat stellen fest, daß die Bedingungen und Grundlagen, von welchen sich die verbündeten Mächte bei der Verfassung der Friedensverträge leiten ließen, auch nach den Anschauungen der Deutschen Sozialdemokratischen Arbeiterpartei (DSAP) irrig waren, daß dieser Staat auf Kosten der geschichtlichen Wahrheit entstanden ist und daß die entscheidenden Großmächte über den wahren Sachverhalt getäuscht worden sind.
Der Vertrag, den die Tschechoslowakische Republik, die dabei aber nur durch Angehörige des tschechischen Volkes vertreten war, mit alliierten und assoziierten Hauptmächten am 10. September 1919 abgeschlossen hat, geht von der Erwägung aus, daß sich die Völker Böhmens, Mährens und eines Teiles von Schlesien sowie das Volk der Slowakei aus eigenem Willen entschlossen haben, sich zu einem einheitlichen, souveränen und unabhängigem Staat unter dem Namen „Tschechoslowakische Republik“ zu vereinigen. Demgegenüber stellen wir fest: Die Deutschen Böhmens, Mährens und Schlesiens sowie die Deutschen der Slowakei hatten niemals den Willen, sich mit den Tschechen zu vereinigen und einen Bund zur Schaffung der „Tschechoslowakischen Republik“ zu bilden.
Dagegen haben sich die im Jahre 1911 in dem sudetendeutschen Gebiet gewählten österreichischen Reichstagsabgeordneten als berufene Vertreter ihrer Heimat in Ausführung des allgemeinen Volkswunsches wie in unzähligen Versammlungen und Gemeindebeschlüssen zum Ausdruck gekommen ist, nach dem Verfall Österreichs ausdrücklich erklärt, sich an Deutsch-Österreich und zwar als Deutschböhmen, Sudetenland, Nordmähren – Schlesien, Südmähren und Böhmerwaldgau anzuschließen.
Die Tschechoslowakische Republik ist daher das Ergebnis eines einseitigen tschechischen Willküraktes und sie hat diese deutschen Gebiete widerrechtlich mit Waffengewalt besetzt. Die deutschen Sudetenländer sind in der Tat um ihren Willen niemals befragt worden. Das Ergebnis der Friedensverträge ist daher die Sanktionierung eines Gewalt- niemals aber eines Rechtszustandes. Selbst der karge Schutz, den die alliierten und assoziierten Hauptmächte dem deutschen Volke zugedacht haben, ist durch das gewalttätige Vorgehen der tschechoslowakischen Revolutionsversammlung zunichte gemacht worden. Die gesamte tschechoslowakische Gesetzgebung, einschließlich der aufgezwungenen Verfassung, stellt eine offenkundige Verletzung des Minderheitenschutzvertrages dar.
Wir erklären daher feierlich, daß wir keines dieser Gesetze als für uns verbindlich anerkennen. Für uns Deutsche, die wir an keiner Abmachung über die Errichtung dieses Staates Anteil hatten, sind seine Staats- und Regierungsform, sein Verhältnis zu uns und den Nationen zueinander, die staatsgrundsätzlichen Rechte und Freiheiten, seine Stellung zu den übrigen Staaten Europas heute noch ungelöste Probleme und wir fordern, daß sie einzig und allein vom Gesichtspunkt wahrer Demokratie und ungehinderter nationaler Freiheit gelöst werden muß.
Wir verwerfen daher die Fabel vom rein tschechischen Staat, von der „tschechoslowakischen Nation“ und von der „tschechoslowakischen Sprache“ als mit den Tatsachen handgreiflich im Widerspruch stehend. Wir werden niemals die Tschechen als Herren über uns anerkennen, niemals uns als Knechte in diesen Staat fügen. Unrecht kann nicht durch tausendjährige Übung Recht werden, insolange es nicht von den Betroffenen auf Grund freier Entschließung anerkannt wurde. Wir verkünden demnach feierlich, daß wir niemals aufhören werden, die Selbstbestimmung unseres Volkes zu fordern, daß wir dies als den obersten Grundsatz aller unserer Maßnahmen und unseres Verhältnisses zu diesem Staat, den gegenwärtigen Zustand als uns unwürdig und mit den Grundsätzen moderner Entwicklung unvereinbar betrachten. -Das als Vermächtnis jenen zu Hinterlassen, welche nach uns kommen, halten wir für unsere heilige Pflicht".

(Es folgen die 73 Unterschriften der deutschen Abgeordneten des Prager Parlaments 1920)
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Source Own work
Author SchiDD

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