Commons:Deletion requests/File:Pfarrkirche Kaisersteinbruch, window1.jpg
copyright violation; artwork from 1962; no freedom of panorama. Martin Sg. (talk) 19:21, 7 January 2021 (UTC)
- see de:Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Kirchenfenster_in_Österreich: Die freie Werknutzung an Werken der Baukunst umfasst nach herrschender Rechtsprechung nicht nur Außen-, sondern auch Innenansichten von Bauwerken und dabei sogar die bildliche Widergabe von „Innenteile[n] eines Bauwerks, wie ein Treppenhaus, ein Hof, eine Vorhalle, einzelne Säle und Zimmer, aber auch Portale und Türen“. Auch hinsichtlich Buntglasfenstern vertritt der OGH in seiner Judikatur (4Ob80/94) die Ansicht, diese seien wie Einrichtungsgegenstände („Gegenstände der Innenarchitektur“) zu behandeln, die erlaubterweise photographisch gezeigt werden dürfen. Ebenso wie für andere Einrichtungsgegenstände ist hierfür aber Maßgabe, dass sie nicht isoliert, also ohne Bezugnahme auf den umgebenden Raum, abgebildet werden dürfen. Durch diese Entkontextualisierung würde nämlich die Ausnahme der freien Werknutzung entfallen, weil das gesondertem Urheberrechtsschutz unterliegende Buntglasfenster dadurch nicht mehr in den Kontext des ausnahmsweise frei zweidimensional reproduzierbaren Werks der Baukunst fiele. Der verbietende Hinweis auf Commons ist also insofern falsch, als dass er zu streng ist: Es ist sehr wohl erlaubt, interiors of buildings, including churches, museums and theatres abzubilden, solange dabei nicht so der Fokus auf einen bestimmten Einrichtungsgegenstand gelegt wird, dass dieser aus dem Kontext des ihn umgebenden Gebäudes gerissen wird. Merke hierzu: Treppenhäuser, Türen, Portale etc. werden für sich genommen als „Werke der Baukunst“ betrachtet und dürfen daher auch isoliert gezeigt werden.
- Ausführlicher und in der gleichen Richtung de:Panoramafreiheit.
- btw: There is no need to hide the usage of an image as long as they are disputed. This will lower the threshold to delete something if it is not used anyway. [1]
- Keep - the window is shown in context of the building (it's not my image, I just transferred it to commons) --Herzi Pinki (talk) 09:40, 8 January 2021 (UTC)
Keep According to judgment 4Ob80/94 of the Austrian Supreme Court of Justice (OGH), works that are themselves components of the structure (such as doors, portals, stairways, windows (including stained glass windows) and even the interior design) are subject to the FOP-exception as long as they are shown in the context of the structure. This picture clearly shows the stained glass window in the context of the building, as even the walls of the church and a column are depicted. Therefor Austrias FOP applies to this picture. Best regards, Plani (talk) 10:30, 8 January 2021 (UTC)
Kept: per discussion and per COM:FOP Austria. This is valid inside buildings as well. --Elly (talk) 13:31, 12 September 2021 (UTC)